Piercing und Corona: Die 5 häufigsten Fragen und Antworten

Gute Nachrichten: Der Besuch in einem Piercing-Studio in Wien ist ab sofort wieder möglich!
In diesem Artikel beantworten wir darum die 5 häufigsten Fragen zu diesem Thema und verraten dir, worauf du beim Piercen in Corona-Zeiten ganz besonders achten musst.

Was muss ich zum Piercing-Termin mitnehmen?

Alle Kunden müssen den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen. So lautet der Wortlaut in den gesetzlichen Vorschriften, die seit diesem Sommer in Österreich für die Bereiche Fußpflege, Kosmetik, Massage und Heilmassage, Nagelstudios und auch Tätowieren und Piercing gelten.

Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die inzwischen wohl bestens bekannte 3G-Regel. Kurz gesagt: Jede Kundin und jeder Kunde muss EINEN der folgenden Nachweise zum Piercing-Termin mitbringen:

  • einen negativen COVID-19-Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden), einen negativen COVID-19-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen COVID-19-PCR-Rest (nicht älter als 72 Stunden)
  • eine ärztliche Bescheinigung über eine überstandene COVID-19-Erkrankung
  • einen Impfnachweis (gültig ab dem 22. Tag der Erstimmunisierung), etwa in Form des gelben Impfpasses.

Gibt es besondere Kleidungsvorschriften?

Nein, besondere Kleidungsvorschriften gibt es nicht. Die Maskenpflicht für körpernahe Dienste wurde mit 1. Juli aufgehoben.

Ist die Anwesenheit von Begleitpersonen erlaubt?

Ja, Begleitpersonen dürfen seit dem 1. Juli wieder dabei. Allerdings gelten auch in diesem Fall die 3G-Regeln. Alternativ dazu kann auch eine Schutzmaske getragen werden, die Mund und Nase vollständig bedeckt. Achtung: Diese Ausnahme gilt NUR für Begleitpersonen. Bei der Dienstleistung selbst sind zwingend die 3G-Bestimmungen einzuhalten, sie können durch die Verwendung einer Maske nicht ersetzt werden.

Ab wann darf man gepierct werden?

Prinzipiell ist das Piercen ab 14 Jahren gesetzlich erlaubt. Personen zwischen 14 und 17 Jahren benötigen allerdings die Zustimmung der Eltern, sofern eine Heilung der gepiercten Stelle innerhalb von 24 Stunden nicht garantiert werden kann.

Alle Personen, die sich piercen lassen möchten, müssen zudem schriftlich in die Behandlung einwilligen. Diese Einwilligung erteilt uns nicht nur die Genehmigung zum Piercen, sondern stellt auch für dich im Fall eines Falles eine Absicherung dar. Sie besagt nämlich, dass du im Vorfeld über die Pflege, die Gefahren und alle weiteren Details aufgeklärt wurdest.

Gibt es auch Ausschlussgründe?

In unserem Piercing-Studio in Wien behalten wir uns das Recht vor, Piercings im Sonderfall aus folgenden Gründen abzulehnen:

  • Die zu piercende Person befindet sich in medikamentöser Behandlung.
  • Es sind allergische Reaktionen auf Medikamente, Metalle oder Antibiotika bekannt.
  • Die Person leidet an Krankheiten oder Beschwerden, die eine Heilung des Piercings nicht garantieren können.
  • Die Person steht unter Einfluss von Drogen oder Alkohol.
  • Das gewünschte Piercing würde sich an einer ungeeigneten Körperstelle befinden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Piercers.

 

Die Klinik in Wien bietet Piercings, Tattoos und Permanent Make-up auf höchstem Niveau an. Wir stellen größten Anspruch an die Hygiene und setzen nur auf die allerneuesten Techniken. Wenn du Interesse an unseren Leistungen hast, melde dich bei uns. Gerne laden wir dich zu einem unverbindlichen Kennenlerngespräch in unser Piercing-Studio in Wien ein.